Individuelle Finanzierungen - Vom Standard Bis Zum Genuss

Aktuelle Veröffentlichungen über Genussrechte

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Finanzierungen allgemein

Wenn Sie Kapital für neue Investitionen, für Ihr Wachstum oder einfach zur Verbesserung Ihres Eigenkapitals benötigen, bieten wir Ihnen, ggf. in Zusammenarbeit mit Rechtsanwälten und Steuerberatern, eine umfassende Beratung und Begleitung an. Zu den meisten Finanzierungen gehört eine Zuschuss- oder Förderrecherche, sowie eine Investitions- und Wirtschaftlichkeitsberechnung. Hier verfügen wir über langjährige Erfahrungen und bieten Ihnen kompetente Unterstützung.

Eine unserer besonderen Stärken ist unser Knowhow in der Einrichtung von innovativen Finanzierungskonzepten.

So haben wir in Zusammenarbeit mit Rechtsanwälten gerade für kleinere und mittelständische Betriebe einfache und vorteilhafte Beteiligungsmodelle entwickelt.

Das Genussrechtsmodell

Für Firmen mit direktem Kundenkontakt oder guten Lieferantenbeziehungen z.B. empfiehlt sich evtl. ein Genussrechtsmodell mit folgenden Möglichkeiten:

  • Für das Unternehmen hat das eingelegte Kapital weitgehend die Eigenschaft von Eigenkapital
  • Die Anleger haben kein Stimmrecht, sollten aber regelmäßig über die Geschäftsentwicklung informiert werden
  • Das Kapital der Anleger nimmt in Höhe der Einlage ggf. auch am Verlust teil
  • Die Anleger erhalten eine feste Grundverzinsung plus eine Gewinnabhängige Rendite
  • Diese kann z.B. bis auf 10% steigen, wenn die Gewinne des Unternehmens es zulassen
  • Statt Barauszahlung der Zinsen kann auch eine Gutschrift auf dem Kundenkonto erfolgen, der Kunde kann also statt Zinsen Produkte des Unternehmens erhalten
  • Somit wird für das Unternehmen der zu zahlende Zins wieder Umsatz

Echte Darlehen sollte ein Betrieb seinen Kunden bzw. Anlegern nicht anbieten, da dies i. d. Regel ein unzulässiges Bankgeschäft darstellt (Ausnahmen nur bei sehr geringem Volumen).

Wir unterstützen Sie gerne in Zusammenarbeit mit fachlich versierten Rechtsanwälten bei der Einrichtung von innovativen Finanzierungsmodellen.
Hier finden sie weitere Informationen dazu.

Wichtig ist, dass alle vertraglichen Vereinbarungen u.ä. von einem auf diesem Gebiet erfahrenen Rechtsanwalt formuliert und begleitet werden. Denn leicht kann man sonst in Haftungen geraten, die unabsehbar sind. Zudem unterliegen alle öffentlich angebotenen Geldanlagen der Aufsicht des Bundesamtes für das Finanzwesen und müssen von diesem vorab genehmigt werden.