|
Individuelle Finanzierungen - Vom Standard Bis Zum Genuss Aktuelle Veröffentlichungen über Genussrechte
Finanzierungen allgemein Wenn Sie Kapital für neue Investitionen, für Ihr Wachstum oder einfach zur Verbesserung Ihres Eigenkapitals benötigen, bieten wir Ihnen, ggf. in Zusammenarbeit mit Rechtsanwälten und Steuerberatern, eine umfassende Beratung und Begleitung an. Zu den meisten Finanzierungen gehört eine Zuschuss- oder Förderrecherche, sowie eine Investitions- und Wirtschaftlichkeitsberechnung. Hier verfügen wir über langjährige Erfahrungen und bieten Ihnen kompetente Unterstützung. Eine unserer besonderen Stärken ist unser Knowhow in der Einrichtung von innovativen Finanzierungskonzepten. So haben wir in Zusammenarbeit mit Rechtsanwälten gerade für kleinere und mittelständische Betriebe einfache und vorteilhafte Beteiligungsmodelle entwickelt. Das Genussrechtsmodell Für Firmen mit direktem Kundenkontakt oder guten Lieferantenbeziehungen z.B. empfiehlt sich evtl. ein Genussrechtsmodell mit folgenden Möglichkeiten:
Echte Darlehen sollte ein Betrieb seinen Kunden bzw. Anlegern nicht anbieten, da dies i. d. Regel ein unzulässiges Bankgeschäft darstellt (Ausnahmen nur bei sehr geringem Volumen). Wir unterstützen Sie gerne in Zusammenarbeit mit
fachlich versierten Rechtsanwälten bei der
Einrichtung von innovativen Finanzierungsmodellen. Wichtig ist, dass alle vertraglichen Vereinbarungen u.ä. von einem auf diesem Gebiet erfahrenen Rechtsanwalt formuliert und begleitet werden. Denn leicht kann man sonst in Haftungen geraten, die unabsehbar sind. Zudem unterliegen alle öffentlich angebotenen Geldanlagen der Aufsicht des Bundesamtes für das Finanzwesen und müssen von diesem vorab genehmigt werden. |